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Drahtglas ist Gußglas mit einer Einlage aus Draht. Das eingelegte Drahtgeflecht) erhöht die Stabilität des Glases und bindet die Glasfläche bei etwaigem Glasbruch.

Bei einem Bruch der Glasscheibe durch die Einwirkung von hohem Druck (z. B. Steinwurf) oder hohen Temperaturen (Drahtglas entsprach den Brandschutzklassen G30 und G60 gem. DIN 4102 . Die Zulassung dafür wurde nicht verlängert.) hält die Drahteinlage zu einem Großteil die entstehenden Glassplitter zusammen und vermindert somit weitgehend Verletzungsgefahren durch das zerberstende Glas.

Die Drahtglaseinlage mindert jedoch die Biegefestigkeit der Glasfläche erheblich, es bricht früher als herkömmliches Flachglas.
Somit ist eine derartige Verglasung nicht als Einbruchsschutz geeignet.

Durch die Kombination der Materialien Stahldraht und Glas und deren unterschiedliche Ausdehnungsverhalten bei Temperaturänderungen, ist Drahtglas bei großen thermischen Schwankungen nicht geeignet.

Herstellung von Drahtglas:
Das geschmolzene Glas wird auf rotierende Walzen gegossen und in die Form eines langen Bandes gewalzt.
Vor dem Abkühlen des noch zähflüssigen Glasbandes wird ein Geflecht aus Draht (Drahtgeflecht, Drahtgewebe) eingelegt.

Verarbeitung
Drahtglas kann mit herkömmlichen Glasschneidesystemen geschnitten werden, wobei auf das exakte Durchschneiden der Drahteinlage geachtet werden muss.
Wird Drahtglas geschnitten, so ist es notwendig, dass aufgrund der möglichen Rostbildung an den Schnittkanten der Drahteinlagen, die Schnittflächen versiegelt werden.
Dies ist vordringlich notwendig bei Drahtglasscheiben, die nicht allseitig umschlossen sind.