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Als begehbare Verglasungen gelten Konstruktionen, die planmäßig durch Personenverkehr belastet werden können. Beispiele hierfür sind Treppen, Podeste oder Laufstege. Gläser, die nur zeitweise von geschultem Personal zu Reinigungszwecken betreten werden können, gelten als betretbare Verglasungen und fallen nicht unter diese Kategorie.
Bei betretbaren Verglasungen gelten die für Überkopfverglasungen üblichen Regelungen. Begehbares Glas (transparente oder beleuchtete Fußböden, Glastreppen) muss aus Verbundglas mit mindestens drei Lagen aufgebaut sein. Dabei darf die oberste Scheibe nicht zum Spannungsnachweis herangezogen werden, da sie als Verschleißschicht dienen soll. Aus Gründen der Schlagfestigkeit ist zu empfehlen, als Deckschicht ESG zu verwenden. Auch eine ausreichende Rutschsicherheit entsprechend DIN 51097 muss ggf. gewährleistet werden (z.B. durch eine rutschhemmende Beschichtung).
Einer der ersten großen Glastreppen ist die Glastreppe im Hotel Kempinski in München (Architekten: Murphy/ Jahn, Ingenieure: Schlaich Bergermann und Partner, 1993). Hier wurden weitgespannte Treppenstufen realisiert. Leider wurden die bauaufsichtlichen Anforderungen für begehbare Gläser immer wieder verschärft. Heute müssen zum Nachweis oft in kaum noch nachvollziehbaren Versuchen alle Scheiben eines VSG-Verbundes zerstört werden und die Resttragfähigkeit von 30 Minuten nachgewiesen werden.
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